Betreuungsvereinbarung
Die „Vereinbarung zur Betreuung der Promotion an der HTWK Leipzig“ regelt das Verhältnis zwischen Promovenden und Betreuenden.
Für beide Seiten soll die Zusammenarbeit sowohl inhaltlich als auch zeitlich transparent dargelegt werden. Die Planung und Durchführung des Dissertations-projekts soll durch die strukturierte Kooperation zwischen Promovierenden und Betreuenden eigenverantwortlich so gestaltet werden, dass die Promotion mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen werden kann.
Ab dem 1. Januar 2021 ist die Betreuungsvereinbarung verbindlich für alle Promotionsverfahren an der HTWK Leipzig.
Was genau regelt die Betreuungsvereinbarung?
Die Betreuungsvereinbarung regelt verschiedene Aspekte, die ausschlaggebend für eine erfolgreiche Promotion sind.
Neben dem konkreten Forschungsvorhaben werden auch die Rahmenbedingungen für die Arbeit an der Dissertation formuliert sowie Recht und Pflichten für Promovierende und Betreuende gemeinschaftlich festgelegt.
Konkret werden nachfolgende Punkte in der Betreuungsvereinbarung erfasst:
- Die an der Promotion beteiligten Personen: Promovierende und Betreuende
- Das Thema der Dissertation
- Die kooperierende universitäre Fakultät
- Der geplante Bearbeitungszeitraum
- Eine Zeit- und Arbeitsplanung
- Die Aufgaben und Pflichten der Promovierenden
- Die Aufgaben und Pflichten der Betreuenden
Obligatorische Anlagen für die von beiden Parteien unterzeichnete Betreuungsvereinbarung sind:
- Die schriftliche Befürwortung der HTWK-Fakultät zur Durchführung der Promotion
- Ein wissenschaftliches Exposé zum Promotionsvorhaben
- Ein Arbeits- und Zeitplan
- ggf. der Nachweis über den Eintrag in die Promotionsliste der kooperierenden universitären Fakultät
Gibt es eine Vorlage für die Betreuungs-vereinbarung?
Die HTWK Leipzig stellt eine Musterbetreuungsvereinbarung zur Verfügung.
Diese ist in ihrer Struktur und ihrem Umfang inkl. der einzureichenden Anlagen verbindlich.
Ergänzungen und Streichungen sind nur an den gekennzeichneten Stellen gestattet.
Es empfiehlt sich, den Abschluss der Betreuungsvereinbarung als Ausgangspunkt für ein Gespräch über die gemeinsame Zusammenarbeit während der Promotion zu nutzen. Welche Wünsche und Erwartungen gibt es von beiden Seiten? Wie kann eine gute Kommunikation und Kooperation gelingen? In welchen Abständen kann ein Austausch über den Stand der Forschungsarbeit realisiert werden? Wie wollen die Beteiligten mit Herausforderungen und Problemen umgehen?
Die Zusammenarbeit kann sich mit der Fortentwicklung des Promotionsprojekts durchaus verändern. Es ist ratsam über sich verändernde Herangehensweisen oder Unterstützungsbedarf regelmäßig zu verständigen.
Wird die Betreuungsvereinbarung registriert?
Eine Kopie der Betreuungsvereinbarung inklusive aller Anlagen muss unmittelbar nach der Unterzeichnung unaufgefordert im Graduiertenzentrum eingereicht werden. Der Nachweis über den Eintrag in die Promotionsliste der kooperierenden universitären Fakultät kann innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Promotion nachgereicht werden.
Promovierende und Betreuuende erhalten eine Bestätigung durch das Graduiertenzentrum über den ordnungs- und fristgerechten Eingang der Unterlagen.
Für die hochschulinterne Erfassung und Verarbeitung sowie in der Anwendung hausinterner Förderinstrumente (Registratur, Statistik, Deputatsermigung etc.) leitet das Graduiertenzentrum die promotionsrelevanten Daten in regelmäßigen Abständen, spätesten bis 15. März eines jeden Jahres, an die zuständigen Stellen weiter.