Gute wissenschaftliche Praxis
Die Ordnung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis wurde vom Senat der HTWK Leipzig am 25.09.2024 beschlossen. Sie legt die an der HTWK Leipzig anzuwendenden Standards zur guten wissenschaftlichen Praxis, zum Ombudswesen und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten fest. Sie greift dabei maßgeblich auf die Empfehlungen, Formulierungen und Erläuterungen im Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der Fassung vom August 2019 sowie die „Mustersatzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ der Hochschulrektorenkonferenz aus dem Jahr 2022 zurück und setzt diese für alle Personen, die im Bereich der HTWK Leipzig wissenschaftlich und wissenschaftsunterstützend tätig sind, rechtlich verbindlich um.