Finanzierung für die Promotion
Für die Promotionsphase können verschiedene Fördermöglichkeiten beantragt werden:
- Forschungsprojekte
- Promovieren im Rahmen eines Forschungsprojekts
- Promovieren im Rahmen eines Forschungsprojekts
- Promotionsstipendien
- Promovieren mit einem Stipendium
Promovieren im Rahmen eines Forschungsprojekts
Häufig sind Promovierende in Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Hochschule eingebunden, die in der Regel über Förderprogramme oder Forschungsaufträge finanziert werden, und sie forschen als wissenschaftlich Mitarbeitende. Beantragt werden diese Projekte in den meisten Fällen durch die betreuenden Professorinnen und Professoren.
Darüber hinaus gibt es Förderprogramme, bei denen die Förderung von Promotionen besonders im Fokus steht:
Forschung an Fachhochschulen für Angewandte Wissenschaften
Speziell für die Promotionsunterstützung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Deutschlanden gibt es vom BMFTR aufgelegte Förderprogramme, die in regelmäßigen Abständen ausgeschrieben werden. Im Fokus steht die forschungs- und anwendungsnahe Qualifizierung von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie die Etablierung von forschungsstarken Nachwuchsteams an Fachhochschulen im Rahmen innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, häufig in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Partnern aus der Wissenschaft. Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
ESF-Nachwuchsforschungsgruppen
Nachwuchsforschungsgruppen sind Vorhaben, die akademische Nachwuchskräfte im Rahmen der gemeinsamen Forschungsarbeit zur Kompetenzerweiterung im Hinblick auf Themen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung, zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen befähigen. Im Sinne der Ausschöpfung der individueller Bildungspotenziale ist damit auch die Möglichkeit der Bearbeitung von Themenstellungen verbunden, die perspektivisch zum einen Promotionsabschluss führen.
Promotionsstipendien
Etwa ein Drittel aller Promovierenden finanziert die Arbeit an der Dissertation über ein Stipendium.
↓ Stipendien des Freistaates Sachsen
Stipendien der HTWK Leipzig
HTWK-Promotionsstipendium
Die HTWK Leipzig unterstützt mit den in der HTWK-Förderlinie N-Promotion vergebenen Mitteln den wissenschaftlichen Nachwuchs der Hochschule in der Promotionsphase finanziell in Form eines Stipendiums. Die Förderung richtet sich an herausragende Forschende mit einem zur Promotion berechtigenden Abschluss der HTWK Leipzig, wobei der Arbeits- und Betreuungsschwerpunkt des Promotionsvorhabens an der HTWK Leipzig liegen muss.
Das Stipendium hat eine Laufzeit von maximal drei Jahren.
Eine Antragstellung ist auf Grundlage gesonderter hochschulinterner Ausschreibungen möglich.
Die aktuelle Ausschreibung für ein HTWK-Promotionsstipendium endet am 30. September 2025. Die nächste Ausschreibungsrunde ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
HTWK-Promotionsabschlussstipendium
Die HTWK Leipzig unterstützt mit den in der HTWK-Förderlinie N-Promotionsabschluss vergebenen Mitteln den wissenschaftlichen Nachwuchs der Hochschule speziell in der Abschlussphase ihrer Promotion finanziell in Form eines Stipendiums. Voraussetzung für die Förderung sind die überwiegende Erarbeitung der Promotion an der HTWK Leipzig und das Vorliegen einer Betreuungsvereinbarung der HTWK Leipzig für die Promotion.
Das Stipendium hat eine Laufzeit von maximal 12 Monaten.
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich und muss rechtzeitig, mindestens 8 Wochen, vor dem geplanten Förderbeginn erfolgen.
Stipendien des Freistaates Sachsen
Landesstipendien
Der Freistaat Sachsen fördert auf Grundlage der Landesstipendienverordnung den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs bei der Durchführung eines kooperativen Promotionsvorhabens, wenn dieses überwiegend an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften und in Kooperation mit einer sächsischen Einrichtung mit Promotionsrecht durchgeführt wird.
Das Stipendium hat eine Laufzeit von maximal drei Jahren.
Eine Antragstellung ist auf Grundlage gesonderter hochschulinterner Ausschreibungen möglich, zu denen die Hochschule durch die Bewilligungsstelle – Studentenwerk Freiberg - entsprechend Mittelverfügbarkeit aufgefordert wird.
Die aktuelle Ausschreibung für ein Landesstipendium endet am 30. September 2025. Die nächste Ausschreibungsrunde ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Förderung durch den Europäischen Sozialfonds
ESF-Promotionsstipendien
Der Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert mit dem Ziel der Ausschöpfung individueller Bildungspotenziale, insbesondere von Frauen, die Qualifikation im Rahmen einer Promotion, um so verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft zu erlangen. Gefördert werden Vorhaben im Rahmen von Landesinnovationspromotionen, Industriepromotionen oder Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere. Voraussetzung für die Förderung sind die durch den ESF vorgegebenen Kriterien.
Das Stipendium hat eine Laufzeit von maximal vier Jahren.
Eine Antragstellung ist auf Grundlage gesonderter Förderbekanntmachungen der Sächsischen Aufbaubank zu den in der jeweiligen Bekanntmachung genannten Stichtagen möglich. Aktuell sind keine Stichtage für Anträge geplant.
Begabtenförderwerke
Der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland gehören folgende 13 Förderungswerke an. Sie zeichnen sich durch unterschiedliche ideologische, parteiliche oder religiöse Werte aus.
Politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängige Stiftungen:
Studienstiftung des deutschen Volkes
Partneinahe Stiftungen:
Friedrich-Ebert-Stiftung
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Hanns-Seidel-Stiftung
Heinrich-Böll-Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Von den Sozialpartnern getragene Stiftungen:
Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Konfessionell geprägte Förderwerke:
Evangelisches Studienwerk Villigst
Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Avicenna-Studienwerk
Die 13 Werke verbindet der gemeinsame Anspruch, einen akademischen Nachwuchs zu prägen, der unsere demokratische Gesellschaft zu pflegen und mit zu sichern vermag. Dies erfolgt durch
- finanzielle Förderung in Form monatlicher Stipendien und Zuschüssen für Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland,
- vielfältige und interdisziplinäre Seminare, Symposien, Akademien, Tagungen und Workshops,
- Kontakte zu Vertrauensdozentinen und Vertrauensdozenten.