Promovieren mit HAW-Abschluss?
Hintergrund und rechtliche Rahmenbedingungen
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)/Fachhochschulen besitzen kein Promotionsrecht. Den akademischen Grad »Dr.« verleihen Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen. Aber auch für HAW-Absolventen besteht der Zugang zur Promotion.
In Sachsen – wie auch in vielen anderen Bundesländern – ist der Promotionszugang im Landeshochschulgesetz über die sogenannte »Kooperative Promotion« (§ 40 Satz 4 und 5 SächsHSFG) geregelt. HAW und Universität wirken im kooperativen Promotionsverfahren zusammen. Die Forschungsarbeit kann dagegen vollständig an der HTWK Leipzig durchgeführt werden. Eine Kooperation ist grundsätzlich mit jeder Universität möglich.
Gemäß Beschluss der KMK (März 1999) berechtigen Master-/Magisterabschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen grundsätzlich zur Promotion. Im April 2000 werden Inhaber von Master- oder Magistergraden, die an Universitäten oder an Fachhochulen nach § 19 HRG erworben wurden, den Inhabern von Diplom- und Magistergraden, die nach § 18 Abs. 1 erworben wurden, gleichgestellt. Im SächsHSFG ist dies seit 2013 explizit verankert.
Tipp: Wesentliche Grundlage ist die Promotionsordnung der
Fakultät an der kooperierenden Universität!
Tipp: Für die Vorbereitungsphase des Promotionsvorhabens sollten Sie zwischen 6 und 12 Monate einplanen.
Insbesondere bei einer Projektfinanzierung sind die Bewilligungszeiträume der fördernden Einrichtung zu beachten.