Bis zum 1. März können sich Masterabsolventinnen und -absolventen um ein Stipendium für ein kooperatives Promotionsvorhaben an der HTWK bewerben
Sie befinden sich in der Abschlussphase Ihres Masterstudiums oder haben Ihre Masterarbeit gerade erfolgreich verteidigt?
Wenn Sie Interesse haben, weiterhin an der HTWK Leipzig zu forschen und ein eigenes Forschungsprojekt zu entwickeln, können Sie für ein Promotionsstipendium der HTWK bewerben.
Förderziel
Ziel der Förderlinie ist die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und damit verbunden die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der HTWK Leipzig in Forschung, Entwicklung und Lehre.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Durchführung kooperativer Promotionsvorhaben mit einer Förderdauer von max. 3 Jahren.
Promotionsstipendium
in Höhe von 1.600 EUR pro Monat
Sach- und Reisekosten
Ausgaben für Reisen sowie Aufwendungen für Sachmittel im Rahmen der Promotion in Höhe von bis zu 1.600 EUR pro Jahr
Bewerbungsvoraussetzungen
• Ein Masterabschluss der HTWK Leipzig
• Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Eine Nebentätigkeit ist bis maximal zehn Stunden in der Woche zulässig.
• Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die/der Antragstellende zuvor bereits
eine Förderung für die Dauer von 12 Monaten oder länger für die Arbeit an der
Dissertation erhalten hat.
Folgende Unterlagen sind einzureichen
- Motivationsschreiben (max. zwei A4-Seiten)
- Exposé zum Promotionsvorhaben inkl. Forschungsstand, Forschungsfrage/Hypothesen, Theoretischen Vorüberlegungen, Methoden, Arbeits- und Zeitplan, Gliederung (max. zehn A4-Seiten, wobei die Literaturliste aus der Zählung ausgenommen ist).
- Erläuterung der Einordnung des Promotionsvorhabens in mindestens einen der HTWK-Forschungsschwerpunkte bzw. den Forschungskontext der betreuenden HTWK-Professorin/des betreuenden HTWK-Professors
- Empfehlungsschreiben der betreuenden HTWK-Professorin/des betreuenden HTWK-Professors
- Betreuungszusage einer Professorin/eines Professors der kooperierenden promotionsberechtigten Einrichtung
- Wissenschaftlicher Lebenslauf (max. drei A4-Seiten)
- Kopie des zur Promotion berechtigenden Abschlusszeugnisses.
Die Bewerbungs- und Fördervoraussetzungen können Sie im Detail in der Förderrichtlinie für das HTWK Promotionsstipendium nachlesen.
Bewerbungsfrist: 1. März 2020
Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach einer eingehenden Prüfung der Anträge unter Zugrundelegung der Ausschreibungskriterien durch eine hochschulinterne Kommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulleitung, des Referates Forschung und des Wissenschaftlichen Beirates des Graduiertenzentrums. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.