Forschungsinteressierte können sich bis zum 6. Januar 2023 für ein Promotionsstipendium an der HTWK Leipzig bewerben
Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere von Frauen, durch die Erweiterung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Akademische Fachkräfte sollen durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erlangen.
Die Ausschöpfung der Bildungspotenziale von Frauen wird sowohl durch gezielte Ansprache als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen erreicht.
Förderarten
Gefördert werden Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschung im Rahmen von
a) Industriepromotionen,
b) Landesinnovationspromotionen,
c) Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere.
Es werden auch Vorhaben im Zusammenwirken von Universitäten und Fachhochschulen als kooperatives Promotionsverfahren gefördert.
Themenfelder
Auswahlverfahren werden gemäß Richtlinie Vorhaben besonders gewürdigt, die
a) praxisorientierte/interdisziplinäre Forschung betreiben,
b) Kompetenzerwerb im Bereich des europäischen Grünen Deals umfassen,
c) Kompetenzerwerb im Bereich der Digitalisierung unterstützen,
d) im MINT- oder KI-Bereich mehrheitlich oder vollständig von Frauen realisiert
werden,
e) im kulturellen Bereich angesiedelt sind.
Förderbausteine
Das Promotionsstipendium kann mit einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt als monatliche Auszahlungen an die Promovierenden als Beitrag zum Lebensunterhalt (Promotionsstipendium)
850 Euro pro Monat
- für Industriepromotionen
- für Kombinationen aus Industriepromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Kariere
1.700 Euro pro Monat
- für Landesinnovationspromotionen
- für Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Kariere
Es wird eine Kinderzulage in Höhe von 100 Euro monatlich für jedes Kind gewährt, für das die Empfängerin oder der Empfänger eines Promotionsstipendiums, deren oder dessen Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner aus einer Lebenspartnerschaft Kindergeld bezieht. Erhalten beide Elternteile ein Stipendium nach dieser Verordnung, wird die Kinderzulage insgesamt nur einmal gewährt.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Promotionsinteressierte mit einem Studienabschluss, der zur Promotion berechtigt oder bis zum avisierten Förderbeginn nachgewiesen werden kann. Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere dienen der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit. Familienbedingte Unterbrechungen im Sinne dieser Richtlinie sind Unterbrechungen von mindestens sechs Monaten zur Wahrnehmung der Elternzeit sowie zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.
Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens 850 Euro pro relevanter Promotion und Monat erforderlich.
Von der Förderung ausgeschlossen sind natürliche Personen, die bereits mindestens drei Jahre als Nachwuchsforschende in einer mit Mitteln aus dem ESF/ESF Plus geförderten Nachwuchsforschungs- bzw. REACT-Forschungsgruppe vorbeschäftigt waren Dies gilt nicht, wenn die natürliche Person als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft in einer der genannten Forschungsgruppen tätig war.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, Nebentätigkeiten mit einem Zusatzeinkommen sind bis höchstens zehn Wochenstunden zulässig.
Antragsunterlagen
Alle Informationen zum Förderprozess sowie den einzureichenden Unterlagen stehen rechts als Download zur Verfügung.
Nähere Informationen können der Beschreibung des Förderbausteins entnommen werden:
„Promotionen“ der ESF Plus-Richtlinie Hochschule und Forschung.
Allein dieser ist rechtliche Grundlage für das Antrags- und Förderverfahren.
Anträge sind inkl. aller Anlagen bis 6. Januar 2023, 23:59 Uhr (Einreichungsfrist) beim Graduiertenzentrum der HTWK Leipzig einzureichen. Verspätet eingereichte oder unvollständige Anträge finden keine Berücksichtigung.